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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die Durchführung von Offenen Seminaren von Orange Consulting

Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar der Or.an.ge. Consulting GmbH, Auftragnehmerin, akzeptieren die Auftraggeber*in und die Teilnehmer*in die nachstehenden Vertragsbedingungen.

  1. Anmeldung

1.1   Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann von der Auftraggeber*in schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sie wird mit der Bestätigung in Textform per Brief oder E-Mail durch die Auftragnehmerin verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme am Seminar bedingt den vollständigen Zahlungseingang bis spätestens zum Vortag der Veranstaltung.

1.2   Die Veranstaltung findet ab der in der Bestätigung angegebenen Gruppengröße statt. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl bis 5 Werktage vor der Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Auftragnehmerin die Veranstaltung absagen und der Auftraggeber*in die geleistete Anmeldegebühr vollumfänglich innerhalb von 5 Werktagen zurück erstatten.

  1. Rücktritt

2.1   Die Auftraggeber*in bzw. die Teilnehmer*in ist unverzüglich zur Absage verpflichtet, sofern sie an der Teilnahme an der Veranstaltung gehindert ist. Ist die Teilnehmer*in unverschuldet an der Teilnahme gehindert, insbesondere im Falle der Krankheit und höherer Gewalt, wird die Auftragnehmerin der Teilnehmer*in im Rahmen der Verfügbarkeit einen Ersatztermin anbieten. Ist der Teilnehmer*in die Teilnahme auch dann nicht möglich und ein kurzfristiger Ersatztermin nicht verfügbar, hat die Teilnehmer*in ihre Nichtteilnahme zu vertreten und ist die Auftraggeberin nicht verpflichtet, einen weiteren Termin anzubieten. Eine hiernach zu viel gezahlte Teilnahmegebühr wird die Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung erstatten.

2.2   Schuldet die Auftraggeber*in die Zahlung einer Ausfallgebühr, wird diese bei Veranstaltungen, die von der Auftragnehmerin ausgeschrieben werden, wie folgt berechnet: Geht die Absage der Auftraggeber*in bzw. der Teilnehmer*in der Auftragnehmerin mindestens 6 Werktage vor der Veranstaltung in Textform zu, fällt eine Ausfallgebühr nicht an. Geht die Absage der Auftragnehmerin in Textform von dem 5. bis zu dem 3. Werktag vor der Veranstaltung zu, beträgt die Ausfallgebühr 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr. Geht die Absage der Auftragnehmerin von dem 2. Werktag vor der Veranstaltung bis zu deren Beginn in Textform zu, beträgt die Ausfallgebühr 75 % der vereinbarten Teilnahmegebühr. Wird die Teilnahme nicht bis zum Beginn der Veranstaltung abgesagt, beträgt die Ausfallgebühr 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

  1. Zahlung

Die Teilnahmegebühr für ein offenes Seminar von Orange Consulting ist ausschließlich bargeldlos per Überweisung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen auf das folgende Konto:

Or.an.ge. Consulting GmbH (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 291 008 587, HRB 79367, Köln), Deutsche Bank Köln: IBAN DE 31 370 700 240 354 63 63 00, BIC DEUTDEDBKOE.

Bitte geben Sie bei der Überweisung an: Offenes Seminar, Titel, Termin, Firma und Name der teilnehmenden Person.

  1. Ort der Vertragserfüllung

Als Ort der Vertragserfüllung gilt der Sitz der Auftragnehmerin.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbeziehungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Köln vereinbart.

Köln, 29. Oktober 2019